Der Gemeinderat Zäziwil bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision Ortsplanung zur öffentlichen Auflage. Sie beinhaltet die technische Umsetzung der BMBV (Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen) sowie die Festlegung der revidierten Gefahrengebiete.
Die Akten inkl. Vorprüfungsbericht liegen in der Zeit vom 1. März bis 3. April 2023 in der Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf oder können unter Projekte aufgerufen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Zäziwil, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil einzureichen.
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
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