Die Gemeindeversammlung hat die Teilrevision Ortsplanung mit der Umsetzung der BMBV und Integration der Gefahrenkarte am 7. Juni 2023 einstimmig genehmigt; nachdem der Gemeinderat das Planungsgeschäft anlässlich seiner Sitzung vom 19. April 2023 beschlossen und verabschiedet hat.
Es wird auf die Genehmigungsakten verwiesen:
Baureglement
Zonenplan Siedlung
Zonenplan Landschaft und Gefahren
Erläuterungsbericht (informativ)
Das Planungsgeschäft wurde dem Amt für Gemeinden und Raumordnung Mitte Juli 2023 zur Genehmigung überwiesen. Mit einer Antwort ist voraussichtlich in drei bis sechs Monaten zu rechnen.
Im Jahr 2008 hat der Regierungsrat des Kantons Bern den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe beschlossen und drei Jahre später die kantonale Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) eingeführt. Diese hat zum Ziel, die schweizweit sehr unterschiedlichen Begriffe und Messweisen zu vereinheitlichen und damit sowohl Planenden als auch Behörden und Grundeigentümern die Anwendung zu erleichtern. Den Gemeinden wurde eine Übergangsfrist bis Ende 2023 eingeräumt, um die kommunalen Bauvorschriften zu überprüfen und anzupassen. Weitere Informationen zur BMBV und deren Umsetzung finden Sie in der Mitteilung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 1. März 2018: Infos zur BMBV.
Die Teilrevision Ortsplanung Zäziwil beinhaltet insbesondere formelle Pflichtanpassungen aufgrund der übergeordneten Gesetzgebung. Nachfolgend eine Auflistung der Bestandteile:
Mit den oben genannten Anpassungen bringt die Gemeinde die baurechtliche Grundordnung auf den neusten Stand.
Die Planunterlagen zur Teilrevision Ortsplanung Zäziwil lagen vom 27. Januar 2022 bis und mit 28. Februar 2022 öffentlich auf. Während der Auflagefrist sind keine Mitwirkungseingaben eingereicht worden. Der Gemeinderat hat das Planungsgeschäft daher per Ende April 2022 zuhanden der Vorprüfung durch den Kanton (Amt für Gemeinden und Raumordnung) verabschiedet. Der Vorprüfungsbericht ist am 23. Dezember 2022 eingegangen. Er hat einige Genehmigungsvorbehalte, Empfehlungen und Hinweise beinhaltet, welche entsprechend und soweit angezeigt berücksichtigt wurden.
Die angepassten Planungsunterlagen lagen in der Zeit vom 1. März bis 3. April 2023 öffentlich auf. Während der Auflage- und Einsprachefrist sind keine Rechtsbegehren eingegangen.
Haben Sie Fragen zur Teilrevision Ortsplan? Oder möchten Sie wissen, welche Auswirkungen diese auf Ihr Grundstück oder allfällig zukünftige Bauprojekte hat?
Gerne steht Ihnen der Fachbereich Hochbau / Tiefbau für Auskünfte zur Verfügung.
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
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