Teilrevision Ortsplanung - Umsetzung BMBV und Gefahrenkarte

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 7. Juni 2023 beschlossene Teilrevision Ortsplanung mit der technischen Umsetzung der BMBV (Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen) sowie der Festlegung der revidierten Gefahrengebiete am 1. Dezember 2023 genehmigt.

Mit dem Genehmigungsbeschluss wurden von Amtes wegen im Baureglement, Art. 13 (Intensivlandwirtschaftszone Lenzligen), folgende formelle Änderungen vorgenommen:

  • Abs. 8; der Begriff «Firsthöhe» wurde mit «Gesamthöhe» ersetzt.
  • Abs. 9; der Begriff «Der gewachsene Boden» wurde in «Das massgebende Terrain» abgeändert.

Damit sind alle Baubegriffe BMBV-konform.

Die revidierten Pläne und Vorschriften traten nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist per 1. Januar 2024 in Kraft. Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung jedermann zur Einsichtnahme offen oder sind nachfolgend abrufbar:

Baureglement
Zonenplan Siedlung
Zonenplan Landschaft und Gefahren
Erläuterungsbericht (informativ)


Ausgangslage / Beschrieb Planungsgeschäft / Ablauf - Planerlassverfahren

Im Jahr 2008 hat der Regierungsrat des Kantons Bern den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe beschlossen und drei Jahre später die kantonale Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) eingeführt. Diese hat zum Ziel, die schweizweit sehr unterschiedlichen Begriffe und Messweisen zu vereinheitlichen und damit sowohl Planenden als auch Behörden und Grundeigentümern die Anwendung zu erleichtern. Den Gemeinden wurde eine Übergangsfrist bis Ende 2023 eingeräumt, um die kommunalen Bauvorschriften zu überprüfen und anzupassen. Weitere Informationen zur BMBV und deren Umsetzung finden Sie in der Mitteilung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 1. März 2018: Infos zur BMBV.

Teilrevision Ortsplanung - Bestandteile

Die Teilrevision Ortsplanung Zäziwil beinhaltet insbesondere formelle Pflichtanpassungen aufgrund der übergeordneten Gesetzgebung. Nachfolgend eine Auflistung der Bestandteile:

  • Mit der Umsetzung der BMBV werden die Begrifflichkeiten und Messweisen im Baureglement harmonisiert und teilweise neu definiert. Es werden keine wesentlichen raumwirksamen Massnahmen vorgenommen; die Änderungen sind formeller Natur. Einzige Ausnahmen davon bilden die materiellen Anpassungen in Artikel 10 (Zone für öffentliche Nutzung).

  • Zeitgleich abgestimmt mit dem Revisionsverfahren wird eine Aktualisierung/Revision der Natur-gefahrenkarte vorgenommen. Die Gefahrenkarte Kiesental aus dem Jahr 2004 wurde hinsichtlich
    der Wassergefahren auf dem Gemeindegebiet Zäziwil überarbeitet. Seither umgesetzte Hochwasser-schutzprojekte an der Chise und am Zäzibach sowie neue Erkenntnisse der Fachwelt inklusive neuer Beurteilungsmethoden haben zu einer wesentlichen Veränderung der Gefahrenkarte (Wasserprozesse) geführt. Die revidierte Gefahrenkarte wurde im Dezember 2021 von den kantonalen Fachstellen anerkannt und muss innerhalb von zwei Jahren in der Ortsplanung umgesetzt werden.
    Die Änderungen werden in den Zonenplan Landschaft und Gefahrengebiete überführt.

  • Der Schutzzonenplan für die Grundwasserfassung Gmeis wurde am 18. März 2021 durch das kantonale Amt für Wasser und Abfall genehmigt. Die neuen Schutzzonen im Bereich Brunnmatt, Moos und Grossmatt werden ebenfalls in den Zonenplan Land-schaft und Gefahrengebiete
    überführt.

  • Das Bauinventar der Gemeinde Zäziwil wurde durch die Denkmalpflege des Kantons Bern aktualisiert und ist im Sommer 2021 in Kraft getreten. Die Änderungen werden in den Zonenplan Siedlung übernommen.

Mit den oben genannten Anpassungen bringt die Gemeinde die baurechtliche Grundordnung auf den neusten Stand. 

Mitwirkung der Bevölkerung / Vorprüfung

Die Planunterlagen zur Teilrevision Ortsplanung Zäziwil lagen vom 27. Januar 2022 bis und mit 28. Februar 2022 öffentlich auf. Während der Auflagefrist sind keine Mitwirkungseingaben eingereicht worden. Der Gemeinderat hat das Planungsgeschäft daher per Ende April 2022 zuhanden der Vorprüfung durch den Kanton (Amt für Gemeinden und Raumordnung) verabschiedet. Der Vorprüfungsbericht ist am 23. Dezember 2022 eingegangen. Er hat einige Genehmigungsvorbehalte, Empfehlungen und Hinweise beinhaltet, welche entsprechend und soweit angezeigt berücksichtigt wurden.

Öffentliche Planauflage

Die angepassten Planungsunterlagen lagen in der Zeit vom 1. März bis 3. April 2023 öffentlich auf. Während der Auflage- und Einsprachefrist sind keine Rechtsbegehren eingegangen.

Haben Sie Fragen zur Teilrevision Ortsplan? Oder möchten Sie wissen, welche Auswirkungen diese auf Ihr Grundstück oder allfällig zukünftige Bauprojekte hat?

Gerne steht Ihnen der Fachbereich Hochbau / Tiefbau für Auskünfte zur Verfügung.

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