Teilrevision Ortsplanung – Genehmigung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 7. Juni 2023 beschlossene Teilrevision Ortsplanung mit der technischen Umsetzung der BMBV (Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen) sowie der Festlegung der revidierten Gefahrengebiete am 1. Dezember 2023 genehmigt.

Mit dem Genehmigungsbeschluss wurden von Amtes wegen im Baureglement, Art. 13 (Intensivlandwirtschaftszone Lenzligen), folgende formelle Änderungen vorgenommen:

  • Abs. 8; der Begriff «Firsthöhe» wurde mit «Gesamthöhe» ersetzt.
  • Abs. 9; der Begriff «Der gewachsene Boden» wurde in «Das massgebende Terrain» abgeändert.

Damit sind alle Baubegriffe BMBV-konform. Die revidierten Pläne und Vorschriften treten nach Ablauf der
30-tägigen Beschwerdefrist per 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung jedermann zur Einsichtnahme offen oder sind unter Projekte abrufbar.

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