Mit der in Kraft getretenen Revision der kantonalen Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetzgebung werden die Gemeinden zur Erstellung von Notfallplanungen verpflichtet. Die Erstellung wird durch ein externes Planungsbüro begleitet und erfolgt unter Beizug kantonaler Vertreter, lokaler Fachleute aus der Feuerwehr, des Führungsorganes, etc. Die Notfallplanung unterstützt den Einsatzleiter bei Naturgefahren, indem sie die Problemstellen und mögliche Massnahmen aufzeigt. Ebenfalls wird darin festgehalten, mit welchem Material und mit wie vielen Leuten diese Massnahmen umgesetzt werden.
Der Gemeinderat hat für die Erarbeitung der Notfallplanung Naturgefahren das Fachbüro Kellerhals + Haefeli, Bern, beauftragt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf CHF 15‘000 bis 18‘000, wobei der Bund der Gemeinde 50 % davon zurückerstattet. Die Arbeiten mit Begehungen vor Ort (Feldtage) werden im Frühling/Sommer 2022 ausgeführt.
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
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