Der Gemeinderat hat die Gesamterneuerungswahl für die Legislaturperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2027 auf Sonntag, 22. Oktober 2023, festgesetzt. An diesem Wahlsonntag finden auch die Nationalrats- und Ständeratswahlen statt. An der Urne sind im Verhältniswahlverfahren (Proporz) die fünf Mitglieder des Gemeinderates zu wählen.
Wahlvorschläge
Parteien oder Gruppierungen haben ihre Wahlvorschläge bis spätestens Freitag, 8. September 2023, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Zäziwil in schriftlicher Form einzureichen. Wahlvorschläge müssen von mindestens zehn in der Gemeinde stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein. Die Vorschläge (Listen) müssen enthalten:
• Eine deutliche Bezeichnung ihrer Herkunft (Partei oder Gruppe)
• Personalien der Kandidierenden (Familien- und Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Wohnadresse)
• Schriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen
Musterformular Wahlvorschläge
Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten als Sitze zu besetzen sind. Der einzelne Name darf zweimal auf den Wahlvorschlag gesetzt werden (Kumulation). Listenverbindungen sind nicht gestattet. Wählbar in den Gemeinderat sind alle in der Gemeinde stimmberechtigten Personen.
Zustellung Wahlmaterial
Für diese Gemeindeurnenwahl erhalten die Stimmberechtigten eine Stimmrechtsausweiskarte, zusammen mit dem Wahlmaterial (amtliche und ausseramtliche Wahlzettel, Vorstellung der Kandidierenden), spätestens 10 Tage vor dem Wahltag per Post zugestellt.
Stilles Wahlverfahren
Erreicht die Gesamtzahl aller gültig Vorgeschlagenen genau die Zahl der zu besetzenden Gemeinderatssitze, so erklärt der Gemeinderat nach Bereinigung der Wahlvorschläge die Vorgeschlagenen in Anwendung der geltenden Wahlbestimmungen als in stiller Wahl gewählt und die Wahlverhandlung findet nicht statt.
Hinweis
Die Gemeinde- und Gemeinderatspräsidentin oder der Gemeinde- und Gemeinderatspräsident (in einer Person) wird an der Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 aus der Mitte der durch die Urne gewählten Mitglieder des Gemeinderates gewählt.
Die Gemeinde erteilt gerne ergänzende Auskünfte. Es wird im Übrigen auf die folgenden Erlasse mit den für die Gemeindewahlen massgebenden Bestimmungen verwiesen:
Organisationsreglement vom 10. Juni 2015
Reglement über das Abstimmungs- und Wahlverfahren
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
Beachten Sie bitte die reduzierten Öffnungszeiten während den Herbstferien 2024.
Montag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
Dienstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.30 - 11.30 | geschlossen |
Donnerstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.30 - 14.00 | geschlossen |
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