Mittwoch, 7. Dezember 2022, 20.00 Uhr
Mehrzweckhalle, Zelgweg 2, Zäziwil
Traktanden
Auflage
Die Geschäftsunterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung öffentlich zur Einsichtnahme auf oder sind mit den oben stehenden Links abrufbar. Bei Interesse kann ein detailliertes Budget 2023 bestellt oder bei der Verwaltung bezogen werden.
Budget 2023
Änderung Organisationsreglement
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Rügepflicht nach Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste oder der Inhalt der Abstimmungserläuterungen angefochten werden soll, beträgt die Beschwerdefrist 10 Tagen ab Publikation, respektive ab Zustellung der Erläuterungen (Art. 41 und 67a Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Einladung / Austausch
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Personen ohne Stimmrecht sind als Gäste ebenso willkommen.
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung besteht die Möglichkeit sich beim Apéro mit den Mitgliedern des Gemeinderates auszutauschen.
Der Gemeinderat
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
Montag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
Dienstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.30 - 11.30 | geschlossen |
Donnerstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.30 - 14.00 | geschlossen |
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