Gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaft)

Gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaft)

Planen Sie eine öffentliche Veranstaltung?

Öffentliche Veranstaltungen mit Verkauf von Speisen und/oder Getränken gegen Bezahlung sind bewilligungspflichtig und der Gastgewerbegesetzgebung unterstellt.

Für Anlässe bis zu 500 Personen muss spätestens 20 Tage vor dem Anlass, bei Anlässen mit über 500 Personen spätestens 60 Tage vor dem Anlass, ein Gesuch um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung F), eingereicht werden.

Sie haben die Möglichkeit, das Gesuch digital (mittels BE-Login) oder in Papierform einzureichen. Bitte beachten Sie, dass das Gesuch digital wie auch in Papierform vollständig eingereicht wird (bspw. Jugenschutzkonzept, Getränkekarte etc.). 

Bearbeitungsgebühr Gemeinde je Gesuch CHF 20.00 (die Gebühren des Regierungsstatthalteramtes werden separat verrechnet).

Gesuch Gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaft)
Gemeindepolizei
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen

Kontakt

Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil

+41 31 710 33 33

+41 31 710 33 34

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Öffnungszeiten

Während den Festtagen bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Montag 08.30 - 11.30 14.00 - 18.00
Dienstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.30 - 11.30 geschlossen
Donnerstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Freitag 08.30 - 14.00 geschlossen
 

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