Meldung Wärmeerzeugerersatz (Heizungsersatz)

Meldung Wärmeerzeugerersatz (Heizungsersatz)

Das revidierte kantonale Energiegesetz (KEnG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Massnahmen des KEnG zielen darauf ab den Energieverbrauch zu reduzieren, den schädlichen CO2-Ausstoss zu verringern und die Nutzung der erneuerbaren Energien zu erhöhen. Bestandteil der Revision ist der Heizungsersatz.

Der Ersatz eines Wärmeerzeugers zur Gebäudebeheizung ist meldepflichtig, dies gilt unabhängig vom Heizsystem oder von der Gebäudekategorie. Die Meldung erfolgt via eBau an die Gemeinde. Das Ablaufschema Wärmeerzeugerersatz für Fachleute und Bauherrschaften liefert viele wichtige Informationen und Hinweise zu diesem Thema.

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Hochbau / Tiefbau
Energie

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