Meldung Wärmeerzeugerersatz (Heizungsersatz)

Meldung Wärmeerzeugerersatz (Heizungsersatz)

Das revidierte kantonale Energiegesetz (KEnG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Massnahmen des KEnG zielen darauf ab den Energieverbrauch zu reduzieren, den schädlichen CO2-Ausstoss zu verringern und die Nutzung der erneuerbaren Energien zu erhöhen. Bestandteil der Revision ist der Heizungsersatz.

Der Ersatz eines Wärmeerzeugers zur Gebäudebeheizung ist meldepflichtig, dies gilt unabhängig vom Heizsystem oder von der Gebäudekategorie. Die Meldung erfolgt via eBau an die Gemeinde. Das Ablaufschema Wärmeerzeugerersatz für Fachleute und Bauherrschaften liefert viele wichtige Informationen und Hinweise zu diesem Thema.

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Hochbau / Tiefbau
Energie

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Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil

+41 31 710 33 33

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Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten über die Osterfeiertage und in den Frühlingsferien können hier eingesehen werden.

Montag 08.30 - 11.30 14.00 - 18.00
Dienstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.30 - 11.30 geschlossen
Donnerstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Freitag 08.30 - 14.00 geschlossen
 

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