Siegelungswesen / Siegelungsverfahren

Siegelungswesen / Siegelungsverfahren

Bei jedem Todesfall ist ein Siegelungsprotokoll auszufüllen. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern. Der Siegelungsbeamte setzt sich mit den Angehörigen automatisch in Verbindung.

Für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls sind, wenn vorhanden, Testament oder Ehe-/Erbvertrag bereit zu halten. Ebenfalls muss über das Vermögen und gesetzliche Erben Auskunft erteilt werden.

Weitere Informationen zur Siegelung der Erbschaft finden Sie hier.

Bereich Präsidiales
Todesfall

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