Sie haben sich entschlossen ein Bauvorhaben zu realisieren. Der Fachbereich Hochbau / Tiefbau möchte mit einer raschen und unkomplizierten Behandlung Ihres Gesuch zum guten Gelingen des Vorhabens beitragen. Die Basis dafür ist in jedem Fall ein vollständig und korrekt eingereichtes Baugesuch mit allen erforderlichen Akten und Plänen. Mit der folgenden Checkliste möchten wir Ihnen die Arbeit erleichtern:
Bauvorhaben richtig vorbereiten und einreichen - Information zur Baueingabe / Checkliste für Gesuchstellende
Reichen Sie Ihr Baugesuch trotzdem frühzeitig ein! Das Baubewilligungsverfahren kann einige Monate dauern.
Bei grossen Bauvorhaben oder Bauprojekten (auch Umbauten und Sanierungen) u.a. bei erhaltenswerten oder schützenswerten Bauten, Bauten im Ortsbildschutzgebiet oder in der Landwirtschaftszone (ausserhalb des Baugebietes) ist eine vorgängige Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich Hochbau / Tiefbau empfehlenswert.
Profitieren Sie von den vielen Möglichkeiten und Informationen auf unserer Internetseite. Nachfolgend finden Sie zudem weitere hilfreiche Dokumente für Ihre Baueingabe:
Baugesuch - Wichtige Adressen
Baugesuch - Muster Ausnahmegesuch
Baugesuch - Näher- und Grenzbaurecht
Baugesuch - Zustimmungserklärung
Hier finden Sie sämtliche planrechtlichen Unterlagen zu den rechtskräftig erlassenen Überbauungsordnungen (Wohnüberbauungen) in Zäziwil:
UeO Bahnhofmatte
Überbauungsplan
Überbauungsvorschriften
Praxisleitfaden "Gestaltungsvorschriften"
UeO Stämpflimatte (Bachmatt)
Überbauungsplan
Überbauungsvorschriften
In der Landwirtschaftszone sind grundsätzlich alle Bauten und Anlagen baubewilligungspflichtig. Bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen (Neu-, Umbau oder Zweckänderung) ist zu prüfen, ob es sich um ein zonenkonformes Bauvorhaben handelt oder ob für dieses eine Ausnahmebewilligung nach den Vorschriften des Raumplanungsgesetzes erteilt werden kann.
Der Flyer - Bauen ausserhalb der Bauzone zeigt mit Beispielen auf, wann ein Bauvorhaben zonenkonform und wann ein solches allenfalls mit einer Ausnahmebewilligung beurteilt werden kann. Weitergehende Abklärungen bleiben vorbehalten.
Eine vorgängige Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich Hochbau / Tiefbau lohnt sich. Über die Zonenkonformität und allfällige Ausnahmebewilligungen entscheidet das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR). Auf deren Homepage sind weitere Informationen, Gestaltungsgrundsätze, Fotobeispiele, usw. ersichtlich, die Aufschluss über die Möglichkeiten und Grenzen für das Bauen ausserhalb der Bauzone geben:
Anwendung | Beschreibung |
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Mit dem RegioGIS können Sie Daten und Pläne der amtlichen Vermessung sichten und ausdrucken. Unter anderem kann auch ein Situationsplan für die Baueingabe (kleine Baubewilligung) erstellt werden. |
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Offizielle Publikationsplattform des Kantons Bern für Geoinformationen; zeigt Übersichtskarten u.a. mit Altlasten, Gewässernetz, Gewässerschutzzonen, Grundwasserkarte, Versickerungskarte. |
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Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Nutzungsplanung, Grundwasserschutzzonen, Kataster der belasteten Standorte). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. |
Die Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) sorgt für dafür, dass der Feuerschutz im gesamten Kantonsgebiet sichergestellt wird. Sie stellt Informationen zur Gebäudeversicherung und zum Brandschutz zur Verfügung und ist Ansprechpartner u.a. bei grösseren oder (gast)gewerblichen Bauvorhaben:
Weitere Informationen (GVB)
Informationsplattform Brandschutz - Heureka
Formulare - Übersicht (GVB)
Fragen zum Brandschutz bei Bauvorhaben
Bei Fragen zum Brandschutz im Zusammenhang mit Bauvorhaben (bspw. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus) berät Sie der Feueraufseher der Gemeinde Zäziwil Joost Reto. Nebst der Beratung von Gebäudeeigentümern, Bauherrschaften und Planern stellt der Feueraufseher mit Kontrollen vor Ort auch die fachgerechte Ausführung sicher, soweit nicht die GVB dafür zuständig ist.
Gemeindeverwaltung Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
Montag | 08.00 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
Dienstag | 08.00 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.00 - 11.30 | geschlossen |
Donnerstag | 08.00 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.00 - 14.00 | durchgehend |
Die Öffnungszeiten der Verwaltung während der Weihnachts- und Neujahrszeit finden Sie hier.
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