Änderung Tagesschulverordnung per 1. August 2020

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. April 2020 eine Änderung der Tagesschulverordnung beschlossen. Die Änderung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Be-schwerden am 1. August 2020 in Kraft. Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation im Anzeiger vom 7. Mai 2020 Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.

Mit der Inkraftsetzung der Änderung wird die Mahlzeitengebühr für die Schülerinnen und Schüler der Tagesschule ab Schuljahr 2020/21 auf CHF 8.00 pro Mittagessen festgesetzt. Der Restbetrag zu den effektiven Kosten wird durch die Gemeinde subventioniert.

Verordnung Tagesschule, gültig ab 01.08.2020
Konzept Tagesschule Schuljahr 2020/21

Die Bestimmungen können auch bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Gemeinderat Zäziwil

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