Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. April 2020 eine Änderung der Tagesschulverordnung beschlossen. Die Änderung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Be-schwerden am 1. August 2020 in Kraft. Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation im Anzeiger vom 7. Mai 2020 Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.
Mit der Inkraftsetzung der Änderung wird die Mahlzeitengebühr für die Schülerinnen und Schüler der Tagesschule ab Schuljahr 2020/21 auf CHF 8.00 pro Mittagessen festgesetzt. Der Restbetrag zu den effektiven Kosten wird durch die Gemeinde subventioniert.
Verordnung Tagesschule, gültig ab 01.08.2020
Konzept Tagesschule Schuljahr 2020/21
Die Bestimmungen können auch bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Gemeinderat Zäziwil
Gemeindeverwaltung Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
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