Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Oberhünigen
Donnerstag, 5. Dezember 2019, 20.00 Uhr,
im Schulhaus Oberhünigen
Traktanden
1. Reglement über die Abgabe von
Betreuungsgutscheinen
Genehmigung
2. Organisationsreglement
Genehmigung Änderungen (externe
Revisionsstelle)
3. Externe Revisionsstelle
Wahl
4. Wasserverbund Kiesental AG
Genehmigung Verpflichtungskredit
für die Aktienkapitalerhöhung
5. Budget 2020
a.) Festsetzung Steueranlage und Liegenschaftssteuersatz
für das Jahr 2020
b.) Genehmigung
Budget 2020
6. Wahlen Gemeinderat
- Glücki
Thomas - Wiederwahl
- Krähenbühl
Kurt - Wiederwahl
- Wittwer
Beatrice - Demission - Wahl eines neuen Mitgliedes
7. Verschiedenes
Auflage
Das
Reglement über die Abgabe von Betreuungsgutscheinen (Traktandum 1) und die
Änderungen des Organisationsreglementes (Traktandum 2) liegen gestützt auf Art.
37 Gemeindeverordnung vom 31. Oktober bis 2. Dezember 2019 in der
Gemeindeverwaltung Oberhünigen in Zäziwil öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Das detaillierte Budget 2020 kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen und bei Bedarf bezogen werden. Das Budget ist ausserdem auf der Homepage einsehbar.
Reglement über die Abgabe von Betreuungsgutscheinen
Organisationsreglement
Budget 2020
Rechtsmittelbelehrung
Beschlüsse
der Gemeindeversammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland,
Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Beschwerde (schriftlich und begründet)
angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage, in Wahlangelegenheiten
10 Tage, und beginnt am Tage nach der Gemeindeversammlung (Art. 41 und 67 a
Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). In diesem Zusammenhang wird auf die
Rügepflicht an der Versammlung hingewiesen (Art. 49 a Gemeindegesetz).
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 10 Tage nach
der Gemeindeversammlung während 20 Tagen, d.h. vom 16. Dezember 2019 bis 06.
Januar 2020, in der
Gemeindeverwaltung Oberhünigen in Zäziwil öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während
der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache gegen das Protokoll beim
Gemeinderat Oberhünigen eingereicht werden (Art. 64 OgR).
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die
das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde
wohnen. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter
umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person
vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Oberhünigen, im Oktober 2019
Der Gemeinderat
Gemeindeverwaltung Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
Montag | 08.00 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
Dienstag | 08.00 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.00 - 11.30 | geschlossen |
Donnerstag | 08.00 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.00 - 14.00 | durchgehend |
Die Öffnungszeiten der Verwaltung während der Weihnachts- und Neujahrszeit finden Sie hier.
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