Wir laden alle interessierten Personen zur Gemeindeversammlung ein:
Freitag, 14. Juni 2019, im Schulhaus Oberhünigen
Traktanden
1. Jahresrechnung 2018 - Genehmigung
2. Verschiedenes
Rechtsmittelbelehrung
Beschlüsse
der Gemeindeversammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland,
Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Beschwerde (schriftlich und begründet)
angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage und beginnt am Tage
nach der Gemeindeversammlung (Art. 41 und 67 a Verwaltungsrechtspflegegesetz
VRPG). In diesem Zusammenhang wird auf die Rügepflicht an der Versammlung hingewiesen
(Art. 49 a Gemeindegesetz).
Protokoll
Das
Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 10 Tage nach der Gemeindeversammlung
während 20 Tagen, d.h. vom 24. Juni bis 15. Juli 2019 öffentlich zur
Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Oberhünigen, Bernstrasse 1, 3532
Zäziwil, auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache gegen das
Protokoll beim Gemeinderat Oberhünigen eingereicht werden (Art. 64 OgR).
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die
das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde
wohnen.
Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter
umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person
vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Auflage Jahresrechnung
Ein Ausdruck der Jahresrechnung kann bei der Gemeindeverwaltung in Zäziwil bezogen werden. Sie wird in verkürzter Form auch an der Gemeindeversammlung abgegeben.
3. Mai 2019
Der Gemeinderat
Gemeindeverwaltung Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
Montag | 08.00 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
Dienstag | 08.00 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.00 - 11.30 | geschlossen |
Donnerstag | 08.00 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.00 - 14.00 | durchgehend |
Die Öffnungszeiten der Verwaltung während der Weihnachts- und Neujahrszeit finden Sie hier.
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