Pilotprojekt - Lichtemissionen begrenzen

Lichtemissionen begrenzen

Die breite Einführung des elektrischen Lichtes gilt als einer der grossen Fortschritte des 20. Jahrhunderts. Künstliches Licht bietet uns nachts Orientierung und Sicherheit. Wenn dieses jedoch übermässig oder zur unerwünschten Zeit auftritt, kann es einen negativen Einfluss auf die nächtliche Landschaft, die Artenvielfalt und den Menschen haben.

Künstliche Lichtemissionen haben sich in den letzten 25 Jahren mehr als verdoppelt und fallen in den Geltungsbereich des Umweltschutzgesetzes. Die Begrenzung von unerwünschtem Licht in der Umwelt ist im Sinne des Bundes (Vorsorgeprinzip) und Aufgabe der Gemeinden.

Mit der Erneuerung der kommunalen Strassenleuchten im Jahr 2017, basierend auf Licht emittierenden Dioden (LED) und einer dynamischen Steuerung, konnten bereits Verbesserungen erzielt werden. Der Gemeinderat und die Tiefbaukommission sehen vor, die Lichtemissionen in der Nacht mit den neuen Möglichkeiten der dynamischen Steuerung weiter zu begrenzen. Dabei fliessen die Erfahrungswerte der letzten fünf Jahre mit ein.

Ab September 2022 werden die ersten Strassenzüge umprogrammiert; die kommunale Strassenbeleuchtung wird nachts begrenzt; das heisst auf Gemeindestrassen und -wegen. Die Lichthelligkeit verändert sich ab 20.00 Uhr je nach Strassentyp, Nachtzeit und Beweglichkeit dynamisch. Ab 22.00 Uhr beträgt die Grundbeleuchtung nur noch 4 % und ab Mitternacht wird diese in Stichstrassen (Quartieren) bis um 06.00 Uhr sogar vollständig abgeschaltet. Nimmt der Sensor einer Strassenleuchte eine Bewegung wahr, wird das Licht heller respektive schaltet es sich für eine gewisse Dauer wieder ein.

Übersicht - dynamische Steuerung während Pilotprojekt:

Strassentyp

Zeit 

Helligkeit

Durchgangsstrassen
(Bsp. Bahnhofstrasse, Dorfmattweg,
 Eichiweg, Zelgweg)

bis 20.00 Uhr
ab 20.00 bis 22.00 Uhr
ab 22.00 bis 06.00 Uhr 

40 % 
15 %
  4 % > dynamisch auf 10 %

Stichstrassen
(Bsp. Lorraineweg, Mattenweg,
 Sytliweg) 
 

bis 20.00 Uhr
ab 20.00 bis 22.00 Uhr
ab 22.00 bis 24.00 Uhr
ab 24.00 bis 06.00 Uhr

40 %
15 %
  4 % > dynamisch auf 10 %
  0 % > dynamisch auf 10 %

Das Pilotprojekt wird über die Wintermonate bis im Frühjahr 2023 durchgeführt und liefert entsprechende Erkenntnisse für die weitere Ausrichtung. Davon nicht betroffen sind die kantonalen Strassenleuchten. Bei der Begrenzung der Lichtemissionen muss ein Ausgleich gefunden werden zwischen Sicherheitsanliegen und den Bedürfnissen von Menschen und Tieren. Das Projekt führt zudem zu Strom- und somit auch Kosteneinsparungen, was als weitere positive Aspekte gewertet werden kann.

Nach dem erfolgreichen Pilotprojekt wurde entschieden, dass die begrenzte und dynamische Steuerung bis auf Weiteres umgesetzt wird. Eine allfällige Erweiterung wird allenfalls in Zukunft geprüft.

Lichtemissionen begrenzen

Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Pilotprojekt "Lichtemissionen begrenzen"?
Dann melden Sie sich beim Fachbereich Hochbau / Tiefbau.

Weitere Informationen zum Thema Lichtemissionen (Lichtverschmutzung) finden Sie auf der Webseite des Bundesamt für Umwelt BAFU. Nachfolgend sehen Sie ausserdem den 7-Punkte-Plan - diese Punkte sind bei der Beleuchtung zu beachten:

7-Punkte-Plan

7-Punkte-Plan

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