Trotz der Niederschläge der letzten Tage ist die Waldbrandgefahr im Kanton Bern nach wie vor auf der Gefahrenstufe 4 «gross». Deshalb gilt für den ganzen Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) und ein generelles Feuerwerksverbot.
Das Zünden von Feuerwerkskörpern (inkl. Kleinst-Knallkörpern) und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen ist auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszonen. Generell verboten sind auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern.
Ausserhalb der Feuerverbotszonen dürfen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Alle Feuer sind stets zu beobachten. Funkenwurf ist sofort zu löschen. Bei Wind ist ganz auf Feuer zu verzichten. Die Anweisungen der lokalen Behörden sind zu befolgen.
Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 13. August 2026 neu beurteilt.
Medienmitteilung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter vom 06. August 2026
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise:
Waldbrandgefahr
Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?
Bei Fragen zu den Feuerverboten steht das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17 Uhr und an den Wochenenden ist zusätzlich eine Hotline, Telefon 031 635 23 53, erreichbar.
Aktualisiert am 06. August 2026
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