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Fundbüro
 

Gegenstände
Wer auf öffentlichem Grund etwas findet, muss den Fundgegenstand beim nächsten Polizeiposten oder beim Fundbüro der Gemeinde abgeben. Wer etwas verloren hat, kann sich ebenfalls beim Polizeiposten oder dem Fundbüro melden, um eine Verlustanzeige zu machen oder einen wiedergefundenen Gegenstand abzuholen.

 

Fundbüro
Gemeindeverwaltung Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil

Telefon: 031 710 33 33

 

Tiere
Seit dem 1. Januar 2009 befindet sich die kantonale Meldestelle für gefundene Tiere beim Berner Tierschutz. Nach dem nun geltendem Recht sind Tiere keine Sache im Sinne des Zivilrechts mehr. Als Folge daraus besteht eine gesetzliche Meldepflicht bei aufgefundenen Tieren.


Was müssen Finderinnen oder Finder von verloren gegangenen Tieren tun?
• Die Tiere sind der Eigentümerin oder dem Eigentümer direkt zu melden.
• Ist nicht bekannt, wem die Tiere gehören, sind diese der kantonalen Meldestelle anzuzeigen: Telefon: 0800 18 44 00 (kostenlos);

E-Mail: meldestelle@bernertierschutz.ch
• Während der bundesrechtlichen Frist von zwei Monaten seit der Meldung können die gefundenen Tiere selber tiergerecht gehalten oder dem Tierheim übergeben werden.


Nach Ablauf der zweimonatigen Frist geht das Eigentum des Tieres an die Finderperson über oder es erfolgt die Neuplatzierung durch das Tierheim.

 

Vermissen Sie ein Tier, wählen Sie die Telefonnummer 0900 18 44 00 (kostenpflichtig). Unter www.bernertierschutz.ch finden Sie weitere Informationen.

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