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Zuzug
Wer in unsere Gemeinde zieht, hat sich innerhalb 14 Tagen persönlich anzumelden. Mitzubringen sind Heimatschein oder Heimatausweis, Familienbüchlein und AHV-Nummer.
Umzug innerhalb der Gemeinde
Bei einem Umzug innerhalb Oberhünigen ist die Meldung der Adressänderung innert 14 Tagen vorzunehmen. Zu diesem Zweck ist der Niederlassungs- oder Ausländerausweis mitzubringen.
Wegzug
Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Wegzugstag abzumelden. Mitzubringen ist der Niederlassungs- respektive der Aufenthaltsausweis.
Adressenänderungen für ausländische Staatsangehörige
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Migrationsdienstes des Kantons Bern
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