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Zivilstandsänderung
 

Ehe

Für die Eheverkündung wenden Sie sich an das Zivilstandsamt des Kreises Konolfingen.

 

Schweizer Staatsangehörige müssen einen vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellten Personenstandsausweis (wenn bisher ledig und keine Kinder, sonst Familienschein) sowie den Niederlassungsausweis vorlegen. Über weitere Formalitäten sowie die erforderlichen Heiratspapiere bei ausländischen Staatsangehörigen erteilt das Zivilstandsamt Auskunft.

 

Die Meldung an die Einwohnerkontrolle erfolgt durch das Zivilstandsamt. 
 

 

Scheidung
Die Meldung an die Einwohnerkontrolle erfolgt durch das Kreisgericht.


Sofern jemand nach der Scheidung wieder den angestammten Namen annehmen möchte, erkundigt er sich betreffend notwendiger Namenserklärung direkt beim Zivilstandsamt. Die Namenserklärung muss innerhalb eines Jahres seit der in Rechtskraft erwachsenen Scheidung erfolgen.

 

Adresse

Zivilstandsamt Bern-Mittelland

Laupenstrasse 18a
3018 Bern

Telefon: 031 635 42 00
Fax: 031 635 42 01
Email: za.mittelland@pom.be.ch
Internet: www.pom.be.ch/site/pom_mip_bern-mittelland.htm 

 
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