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Taxpflichtig sind alle Hunde, die am 1. August mehr als 3 Monate alt sind. Die Taxe beträgt pro Hund und Jahr Fr. 50.00. Hundehalter erhalten jeweils Ende August automatisch eine Rechnung zugestellt. Neue Hundehalterinnen und Hundehalter werden gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden.
Gestützt auf die überarbeiteten gesetzlichen Grundlagen haben Hundehaltende erweiterte Pflichten. Nebst der Kennzeichnung durch Chip oder Ohrmarke und der Registrierung in der Datenbank ANIS sind dies der Theoriekurs für neue Hundehaltende und das praktische Training, welches für alle Hundehalterinnen und Hundehalter obligatorisch (mit jedem seit 1. September 2008 angeschafften Hund). Die Tierärzte und Hundevereine geben Auskunft über Kurse in der Region. Eine vollständige Übersicht über Kursangebote in der ganzen Schweiz finden Sie auch unter www.skn-kurse.ch.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Bundesamt für Veterinärwesen
ANIS Animal Identity Service AG
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