Die Bevölkerung ist eingeladen, sich laufend über die Ortsplanungsrevision zu informieren und ihre Meinung einzubringen. Während der gesamten OPR werden die einzelnen Schritte transparent kommuniziert, und alle relevanten Dokumente stehen online zur Verfügung.
Die heutigen Planunggrundlagen, darunter der Richtplan «Räumliche Gesamtentwicklung», die Zonenpläne für Siedlung, Landschaft und Gewässerräume, das Baureglement sowie die Überbauungsordnungen (Bahnhofmatte, Stämpflimatte, Eyweid, Zäzibach), können zentral auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden: www.zaeziwil.ch – Baugesuche / Baubewilligungen
Für die OPR'30 wurde nach einem Einladungsverfahren das Büro georegio ag aus Burgdorf als Planer ausgewählt. Der Gemeinderat hat einen Verpflichtungskredit von CHF 184’000 genehmigt; dieser unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum.
Die Revision wird in mehreren Phasen durchgeführt. Zunächst erfolgt eine Erkundungsphase, in der Grundlagen erfasst und die strategische Ausrichtung des Gemeinderates definiert wird. Darauf aufbauend wird ein Entwicklungskonzept ausgearbeitet, das als Grundlage für die weitere Planung dient. In der Entwurfsphase werden konkrete Vorschläge für Zonenplananpassungen, Verkehrswege und Überbauungsordnungen erarbeitet. In der anschliessenden Konsolidierungsphase werden Bevölkerung, Behörden und Interessengruppen eingebunden (Mitwirkung, Vorprüfung). Wobei die Bevölkerung bereits in den ersten Phasen orientiert und zur Mitwirkung einbezogen wird. Die Revision schliesst mit der Beschlussphase ab, die die öffentliche Auflage, die Gemeindeversammlung und die Genehmigung umfasst.
Der Projektstart ist im Frühling 2026 vorgesehen, mit einer Klausurtagung des Gemeinderates Anfang Mai 2026 zur Festlegung der strategischen Ausrichtung. Ziel ist, die Revision bis 2029 zu beschliessen und die Genehmigung spätestens 2030 zu erreichen.
Obwohl die baurechtlichen Grundlagen mehrfach angepasst wurden, werden die freien Baulandparzellen der Gemeinde in den kommenden Jahren weitgehend bebaut sein. Bis 2028 entstehen voraussichtlich rund 90 neue Wohneinheiten. Danach sind die Baulandreserven grösstenteils ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund ist die zentrale Aufgabe der Ortsplanungsrevision, die zukünftige Siedlungsentwicklung und Nutzung der Gemeindeflächen sorgfältig zu planen.
Die Revision soll den bestehenden Richtplan aktualisieren, die Zonenpläne überarbeiten und Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Bauzone prüfen. Dazu gehören die Schliessung von Baulücken, die Überprüfung bestehender Überbauungsordnungen, die Anpassung des Baureglements und die Regelung der Mehrwertabschöpfung. Gleichzeitig werden Verkehrswege, Grünflächen, Naherholungsgebiete und die Landschaft ausserhalb der Bauzonen geprüft, um das Ortsbild, die Siedlungsqualität und die Umweltqualität langfristig zu sichern.
Ziel der OPR'30 ist es, ein moderates, qualitativ hochwertiges Wachstum zu ermöglichen, das Wohn- und Arbeitsorte harmonisch miteinander verbindet. Die Gemeinde möchte ihre Attraktivität für Familien und Unternehmen erhalten, die Lebensqualität sichern und die natürlichen Ressourcen verantwortungsvoll nutzen. Dabei stehen die Erhaltung des Landschaftsbildes, die Förderung von Naherholung, Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit ebenso im Vordergrund wie die aktive Einbindung der Bevölkerung, der Vereine und des Gewerbes.
Die letzte umfassende Ortsplanungsrevision der Gemeinde Zäziwil wurde zwischen 2010 und 2013 durchgeführt und 2014 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt. Sie ersetzte die Pläne von 1999 und bildete die Grundlage für die Entwicklung des Dorfes in den folgenden Jahren. Seitdem haben sich übergeordnete Vorgaben verändert, die Auswirkungen auf die Nutzungsplanung haben. Dazu gehören die Revision des Bauinventars, die Überarbeitung des archäologischen Inventars, die Einführung neuer Gefahrenkarten sowie die Festlegung der Gewässerräume. Ebenfalls wurden bestehende Überbauungsordnungen angepasst und das Baureglement den aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst.
Die derzeit rechtskräftigen Planungsinstrumente umfassen den Richtplan «Räumliche Gesamtentwicklung» von 2013, die Zonenpläne für Siedlung, Landschaft und Gewässerräume, das Baureglement von 2023 sowie verschiedene Überbauungsordnungen wie Bahnhofmatte, Stämpflimatte, Eyweid und Zäzibach. Damit ist die Nutzungsplanung der Gemeinde aktuell und weitgehend angepasst.
Ortsplanungen werden in der Schweiz in der Regel alle zehn bis fünfzehn Jahre überprüft. Im Einklang mit dieser Praxis startet die Gemeinde Zäziwil die nächste Revision im Jahr 2026. Ziel ist es, die Entwicklung des Dorfes nachhaltig zu steuern und die Gemeinde zukunftsfähig aufzustellen.
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
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