Internes Kontrollsystem IKS (Finanzen)
Das IKS trägt dazu bei, dass die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung effektiv und effizient erfüllt werden, indem Prozesse zuverlässig ablaufen und Fehler vermieden/reduziert werden können. Es zeigt die Verwaltungstätigkeit, finanzielle Berichterstattung und Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Weisungen auf. Das IKS aus dem Jahr 2016 wurde überarbeitet und aktualisiert; u.a. wurde auf allen Ebenen die Kollektivunterschrift für Finanzgeschäfte eingeführt. Der Gemeinderat hat das IKS mit den Anpassungen per 1. Januar 2026 genehmigt.
Ortsplanungsrevision – Zäziwil 2030
Der Gemeinderat hat bereits darüber orientiert, dass im kommenden Jahr eine neue Revision der Ortsplanung gestartet werden soll. Er hat nun in einem ersten Schritt die Ausschreibungsunterlagen für einen Planer resp. ein Planerteam genehmigt. Bis im März 2026 soll das entsprechende Planungsbüro bestimmt werden.
Entschädigungsverordnung 2026
Die Entschädigungsverordnung 2026 wurde mit wenigen Änderungen zum Vorjahr genehmigt. Die Verordnung tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.
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Ein grosses Dankeschön an alle, die sich in irgendeiner Form zum Wohle der Allgemeinheit und zugunsten der Gemeinde Zäziwil einsetzen.
Der Gemeinderat wünscht frohe Festtage und alles Gute im 2026!
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
Beachten Sie die Schalter- und Telefonöffnungszeiten während der Festtage.
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