In den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland, Biel/Bienne, Emmental, Berner Jura, Oberaargau, Seeland und Thun gilt weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). In den Verwaltungskreisen Frutigen-Niedersimmental, Interlaken-Oberhasli und Obersimmental-Saanen haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter das Feuerverbot aufgehoben.
Trotz der Niederschläge der vergangenen Tage liegt die Gefahrenstufe in sieben Verwaltungskreisen des Kantons Bern nach wie vor auf der Gefahrenstufe 4 «gross». Es gilt weiterhin ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) bleibt in folgenden Verwaltungskreisen untersagt:
Ausserhalb der Verbotszonen ist Feuer nur mit grösster Vorsicht zu entfachen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
In folgenden Verwaltungskreisen ist die Waldbrandgefahr neu auf der Stufe 3 «erheblich». Hier haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben:
In Regionen mit erheblicher Waldbrandgefahr (Stufe 3) ist bei windigen Verhältnissen auf Feuer zu verzichten. Bei Feuern in der freien Natur nur fest eingerichtete, befestigte Feuerstellen benutzen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 27. August 2026 neu beurteilt.
Medienmitteilung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter vom 20. August 2026
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise:
Waldbrandgefahr
Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?
Bei Fragen zu den Feuerverboten steht das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17 Uhr und an den Wochenenden ist zusätzlich eine Hotline, Telefon 031 635 23 53, erreichbar.
Aktualisiert am 21. August 2026
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