Liberalisierung der Feuerungskontrolle ab 1. August 2025

Heizen und Feuern können eine hohe Luftbelastung verursachen. Bei gut gewarteten Heizsystemen halten sich die Emissionen in Grenzen.

Die Feuerungskontrolle für kleine Feuerungen wird liberalisiert. Das bedeutet; Besitzerinnen und Besitzer von Öl-, Gas- oder Holzheizungen (sogenannte «kleine Feuerungen») müssen die Messungen ab 1. August 2025 selber veranlassen. Sie können dabei den Zeitpunkt sowie das Messunternehmen selber bestimmen. Um die Qualität der Messungen sicherzustellen, müssen sich Messunternehmen konzessionieren lassen.

Auch die Zuständigkeiten für den Vollzug ändern sich. Die Gemeinden haben im Bereich der Feuerungskontrolle grundsätzlich keine Aufgaben mehr. Zuständig ist neu das kantonale Amt für Umwelt und Energie (AUE).

Der Gemeinderat hat den Vertrag mit dem Feuerungskontrolleur per 31. Juli 2025 gekündigt und den Gebührentarif für die Feuerungskontrolle auf dieses Datum ersatzlos aufgehoben.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der kantonalen Webseite der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion.

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Öffnungszeiten

Beachten Sie die reduzierten Öffnungszeiten während der Sommerferien, vom 7. Juli bis 10. August 2025.

Montag 08.30 - 11.30 14.00 - 18.00
Dienstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
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